Nach dem Model seines Oldtimers hat der Besitzer nur einen Teil des Schadens erstattet bekommen. Laut dem Landgericht Frankenthal fehlte der Versicherung eine wichtige Data.
Geklagt hatte der Besitzer eines Ford Mustang Fastback mit Erstzulassung 1967. Sein Oldtimer warfare bei einem Model in einer Tiefgarage in Ludwigshafen stark beschädigt worden. Daraufhin hatte die Autoversicherung knapp 41.000 Euro ausgezahlt. Zu wenig, fand der Besitzer.
Auto ist um mehrere tausend Euro im Wert gestiegen
Beim Abschluss der Versicherung hatte er den Wert seines Oldtimers noch mit 36.000 Euro angegeben. Bis zum Model sei der Marktwert allerdings um rund 8.000 Euro auf insgesamt 44.000 Euro gestiegen. Die Versicherung müsse ihm nun auch die volle Summe erstatten. Doch die weigerte sich, deshalb klagte der Mann.
So viel müssen Versicherungen zahlen
Die Richterin am Landgericht Frankenthal wies die Klage jedoch ab. Versicherungen seien nur verpflichtet, maximal 10 Prozent über dem ursprünglich vereinbarten Marktwert zu zahlen. Das warfare passiert. Dem Mann stehe deshalb nicht mehr als die bereits ausgezahlte Summe zu.
Auf das Kleingedruckte achten
Regen, Hagel, Sturm und Gewitter – welche Versicherung bezahlt?
Ein überfluteter Keller, ein von Hagel beschädigtes Auto, zerstörte Dächer – wir sagen Ihnen, welche Versicherung für was aufkommt und worauf Sie bei der Schadensmeldung achten müssen.
Autobesitzer müssen ihrer Versicherung regelmäßig den gestiegenen Marktwert ihres Autos mitteilen, um ein Anrecht auf die volle Schadenssumme zu haben. Der Mann hatte das versäumt. Das Urteil ist rechtskräftig.