Die Versicherer sind gegen Verpflichtung zur Elementarschadenversicherung und fordern stattdessen deutlich mehr Prävention gegen Hochwasser und Starkregen.
Die Gefahr durch Hochwasser conflict noch nicht gebannt und in Ostbayern kam die Flut erst an, da conflict schon die Diskussion um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden entbrannt. Immer wieder kommen nach solchen Katastrophen Forderungen aus der Politik, den Abschluss einer Versicherung gegen diese Artwork von Schäden als Verpflichtung einzuführen. Damit soll verhindert werden, dass sich nicht versicherte Hausbesitzer auf Hilfe vom Staat verlassen und andere wegen eines zu großen Risikos keine Versicherung bekommen.
Bei den Versicherern kommt diese Forderung nicht intestine an. Sie setzen dagegen auf Prävention. “Angesichts häufiger auftretender schwerer Unwetter – gerade in Deutschland – müsse mehr getan werden, um Schäden zu vermeiden, wie auch die gebrochenen Dämme in Bayern zeigen”, heißt es in einer Pressemitteilung des Gesamtverbands der Versicherer (GDV). Eine Versicherung allein sei keine Lösung, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Dabei blieben staatlicher und individueller Hochwasserschutz auf der Strecke. Der GDV plädiert zusätzlich für Bauverbote in Überflutungsgebieten, eine Pflicht zu wasserresilienten Baustoffen und bessere Hochwasserschutzanlagen.
Betriebe außerhalb gefährdeter Gebiete ansiedeln
Die Versicherungsgesellschaften fürchten außerdem hohe Kosten. Bereits zwei Mal conflict es in den vergangenen Monaten zu Überschwemmungen gekommen – über Weihnachten in Nord- und Mitteldeutschland sowie im Saarland und Rheinland-Pfalz über die Pfingstfeiertage.
Der Handwerksversicherer Sign Iduna schließt sich den Forderungen des GDV an. In der Bilanzpressekonferenz vom 4. Juni unterstrich SI-Vorstandschef Ulrich Leitermann, dass die Politik deutlich mehr in die Prävention solcher Naturkatastrophen investieren müsse. Gewerbliche Betriebe müssten außerhalb gefährdeter Gebiete angesiedelt werden. Eine Versicherungspflicht halte er außerdem für verfassungsrechtlich problematisch. Die Sign Iduna setzt bei der Gebäudeversicherung schon seit längerer Zeit auf ein Choose-out-Verfahren. Die Kunden müssten sich beim Abschluss bewusst gegen eine Elementarschadenversicherung entscheiden. Jeder Versicherungsnehmer habe damit seinen Willen dokumentiert. Die Neigung, das Produkt in den Vertrag einzuschließen, sei im Übrigen inzwischen gewachsen. Der zusätzliche Beitrag dagegen bleibe verhältnismäßig gering. Laut Vorstandsmitglied Stefan Kutz besitzen bei der Sign Iduna im gewerblichen Bereich bereits 70 Prozent der Versicherten eine Versicherung gegen Elementarschäden.
Prämien richten sich nach Gefährdungsklassen
Für die Berechnung einer Prämie schätzen die Versicherer die Gefahr eines Schadens anhand verschiedener Gefährdungsklassen ein. Das System nennt sich Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen “ZÜRS Geo”. Eine Versicherungsprämie richtet sich nach der Einordnung des Betriebs. Der GDV hat zusätzlich drei Strakregengefährdungsklassen eingeführt, anhand derer die Gefahr von Starkregen am jeweiligen Standort angegeben wird.
Der Versicherungsanalyst Carsten Zielke sprach sich in einem Interview gegenüber dem Nachrichtenmagazin “Spiegel” für die Einführung einer Pflichtversicherung aus. Diese sei solidarischer, staatliche Hilfen dagegen würden durch Steuergelder finanziert und es sei ungewiss, wann sie bei den Betrieben ankämen. Die Betroffenen müssten dadurch viel länger auf Hilfe warten und Geschäfte könnten zwischenzeitlich kein Geld verdienen.
Die Gefährdung durch Überschwemmung steigt laut Deutschem Wetterdienst nicht unbedingt durch die Häufigkeit, sondern vor allem durch die Intensität der Starkregenereignisse. Viele Betriebe gelten deshalb unter Umständen als ungefährdet. Es reiche jedoch schon, wenn vielfach keine Ausweichflächen vorhanden seien.
Der Bundestag hat kürzlich einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Elementarschadenversicherung abgelehnt. Die Unionsfraktion hatte ein Gesetz vorgeschlagen, nach dem im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarabsicherung angeboten werden sollte, die nach einer Belehrung abgewählt werden kann.