„Nach den jüngsten Hochwasser-Ereignissen etwa in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt frage ich mich, ob wir uns gegen Hochwasser versichern sollten?“
Schäden durch Sturm, Blitzschlag, Model oder Erdbeben werden durch die „normale“ Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Ebenso typische Leitungswasserschäden. Hochwasser, egal ob durch Flüsse, Niederschläge oder Anstieg des Grundwassers verursacht, zählt zu den Elementarrisiken. Schäden, die hierdurch verursacht werden, müssen separat versichert werden. Durch den Klimawandel nehmen Elementarschäden in Häufigkeit und Stärke deutlich zu. Und während die Katastrophe im Ahrtal noch als Ereignis in einem Risikogebiet verstanden werden konnte, gilt dies für die jüngsten Schäden durch Stark- oder Dauerregen nicht mehr. Die Entwicklung spricht additionally für den Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Trotzdem muss diese nicht jeder haben, etwa dann nicht, wenn der Hausrat in einer kleinen Mietwohnung nur geringen Wert besitzt. Derzeit wird jedoch eine Pflichtversicherung diskutiert, zumindest für Hauseigentümer.
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