Wird Ihnen ein gelber Transient vom Amtsgericht zugestellt, ist Handeln gefragt. Auf einen Vollstreckungsbescheid sollten Sie innerhalb von zwei Wochen reagieren.
Im hektischen Alltag kann es schon mal vorkommen, dass eine Rechnung vergessen wird zu bezahlen. Spätestens bei der ersten Zahlungserinnerung oder Mahnung sollte der fällige Betrag dann überwiesen werden. Ansonsten stellt der Gläubiger beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Wird auf diesen ebenfalls nicht reagiert, kommt der Vollstreckungsbescheid ins Spiel.
Wann wird ein Vollstreckungsbescheid erteilt?
Sobald der Mahnbescheid bei Ihnen ankommt, beginnt eine zweiwöchige Frist. Gegen das gerichtliche Schreiben kann Widerspruch eingelegt werden, wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Wird der Mahnbescheid allerdings innerhalb der auferlegten Frist ignoriert, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Dafür hat er sechs Monate Zeit ab dem Tag, an dem der Mahnbescheid zugestellt wurde.
Beim Vollstreckungsbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Dokument, das den Leistungsanspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner belegt. Dadurch hat der Gläubiger die Mittel, die Zwangsvollstreckung gegen Sie auszuführen. Maßnahmen beinhalten laut anwalt.de Pfändungen oder die Abgabe einer Vermögensauskunft gegenüber einem Gerichtsvollzieher.
Voraussetzung ist immer, dass davor vom Amtsgericht ein Mahnbescheid ausgestellt wurde, auf den nicht fristgemäß reagiert wurde. Das Mahnverfahren und der Vollstreckungsbescheid sind in den §§ 688 – 703d Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich geregelt. Zugestellt wird der Vollstreckungsbescheid per Submit oder durch den Gerichtsvollzieher. Auf dem gelben Umschlag wird immer das Datum der Zustellung vermerkt.
Wie reagiere ich auf einen Vollstreckungsbescheid?
Dem Anwalt-Portal advocado.de zufolge prüft das Gericht den Zahlungsanspruch nicht, bevor das Mahnverfahren eingeleitet wird. Es kann additionally durchaus vorkommen, dass Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid fehlerhaft oder unberechtigt sind. Umso wichtiger ist es, dass Sie das Schreiben einer eingehenden Prüfung unterziehen. Ist die Forderung berechtigt, dann bezahlen Sie den Betrag am besten schnellstmöglich.
Wenn nicht, haben Sie ab Zustellung zwei Wochen Zeit, um beim Gericht Einspruch einzulegen. Ansonsten wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Gültig ist er mindestens 30 Jahre lang. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Gläubiger additionally die Zwangsvollstreckung ausüben und seine Ansprüche geltend machen.
Der Einspruch muss selbst verfasst werden – ein Vordruck liegt dem gerichtlichen Schreiben nicht bei. Achtung: Das ist Ihre letzte Möglichkeit, um gegen den Vollstreckungsbescheid vorzugehen! Andernfalls haben Sie Ihre Likelihood verpasst, sich zu wehren – selbst wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Mit dem wirksamen Vollstreckungsbescheid erhält der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, der es ihm erlaubt, Geld eintreiben zu lassen. Dabei steht ihm das Recht zu, Bankkonten oder Wertgegenstände zu pfänden.
Wichtig: Gerichtliche Submit immer öffnen
Für den Gläubiger ist das gerichtliche Verfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid relativ einfach und kostengünstig. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu auf ihrer Website: „Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden oft vor allem dann beantragt, wenn die Antragsteller damit rechnen, dass ihre Schuldner sich nicht wehren. Sie kommen damit gerade bei den Menschen durch, die sich im Dschungel der Bürokratie nicht gut zurechtfinden.“
Die Gläubigerpartei profitiert additionally insbesondere von den Verbrauchern, die nicht rechtzeitig reagieren und Mahnungen ignorieren. Umso wichtiger ist es, gerichtliche Briefe sorgfältig zu prüfen. Wer die Submit einfach wegwirft, schafft das Drawback nicht aus der Welt, sondern macht es nur schlimmer.
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Was passiert bei einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid?
Mit dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Allerdings schützt der Einspruch nicht vor einer Zwangsvollstreckung. Wurden bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet, können Sie einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen. Dieses Schreiben liegt dem Vollstreckungsbescheid bei.
Der Gläubiger muss eine schriftliche Anspruchsbegründung vorlegen. Darin wird festgehalten, warum Sie die fragliche Summe zahlen müssen. Dafür muss die Gläubigerpartei Beweise vorlegen. Im Gerichtsverfahren wird schließlich über die Forderung verhandelt. Das zuständige Gericht entscheidet, ob die Zahlung erfolgen muss oder nicht beziehungsweise in welcher Höhe.
Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten infolge des Gerichtsverfahrens werden je nach Ergebnis vom Gläubiger oder Schuldner bezahlt. Allein für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids fallen bereits Verwaltungs- und Gerichtskosten an. Diese muss der Gläubiger im Voraus bezahlen, bekommt sie aber zurück, wenn der Vollstreckungsbescheid erfolgreich ist.